Das Controllore Centrale di Impianto (CCI)-Cabinet bietet in Kombination mit dem blue’Log XC von meteocontrol eine vollständige und sichere Lösung, die den italienischen Netzvorschriften entspricht. Das System wurde für Anlagen mit einer Leistung von 100 kW oder mehr im Mittelspannungsbereich entwickelt und gewährleistet die vollständige Einhaltung der Anforderungen von PF 1, PF 2 und PF 3.

Damit ist es die ideale Lösung für die Anlagensteuerung gemäß Anhang A.72, CEI 0-16 und ARERA-Beschluss 385/2025. Unsere Lösung wird in Italien von meteocontrol Italia SRL angeboten.
 

Die wichtigsten Funktionen des CCI

  • Kommunikationsgateway inkl. Standardprotokollen wie IEC 61850 und IEC 60870-5-104
  • Netzanalysator zur Messung der Netzparameter am Anschlusspunkt
  • Präzise Steuerung der Wirk- und Blindleistung am Netzanschlusspunkt
  • Überwachung aller angeschlossenen Geräte – herstellerunabhängig
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für 1 Stunde
  • Konform mit Allegato O und T der Norm CEI 0-16 

Included functions


PF 1: Überwachung  
Erfassung und Übermittlung der folgenden Daten an den Verteilnetzbetreiber (VNB):

  • Messung von P, Q und V am Netzanschlusspunkt (GCP)
  • Messung von aggregiertem P und Q nach Erzeugungsquelle
  • Messung von P aus jeder Erzeugungs-/Speichereinheit
  • Status des Hauptschalters (dispositivo generale DG) und der Erzeugungseinheit (dispositivo di unità DDG)
  • Statussignale in Bezug auf Regelung und Steuerung 

PF 2: Steuerung 
Anlagenregelungs- und Steuerungsdienste am Netzanschlusspunkt gemäß den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren:

  • Spannungsregelung
  • Begrenzung der Wirkleistung

PF 3: Management
Implementierung optionaler Funktionsdienste:

  • Inbetriebnahme, Neustart und Wiederanschluss der Anlage
  • Optimiertes Anlagenmanagement
  • Teilnahme am Dispatching-Dienstleistungsmarkt (Mercato dei Servizi di Dispacciamento MSD)

 

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Hintergrund der Lösung

Ab dem 5. August 2025 müssen italienische PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW, die an Mittelspannungsnetze angeschlossen sind, der neuen ARERA-Richtlinie (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) 385/2025 entsprechen. Diese neue Verordnung macht es für Betreiber und Installateure dringend erforderlich, eine zuverlässige Netzintegration sicherzustellen. Bisher galt diese Anforderung nur für größere Anlagen mit einer Leistung von 1 MW und mehr.

Der Anteil dezentraler Energiequellen am Energiesystem wächst. Daher müssen auch diese Kraftwerke zur Stabilität des Netzes beitragen. Um diesen Beitrag zu leisten, ist es erforderlich Kraftwerke mit einem Kraftwerksregler auszustatten, welcher die lokalen Netzparameter überwacht und entsprechend steuert.

Um sich an die europäischen Vorschriften, insbesondere die EU-Verordnung 2016/631 (Anforderungen an Erzeuger – RfG), anzupassen, hat Italien die Vorschrift CEI 0-16 für aktive und passive Nutzer, die an das Verteilungsnetz angeschlossen sind, angepasst. Anhang O dieser Verordnung führt einen Parkregler (Power Plant Controller, PPC oder CCI – Controllore Centrale di Impianto auf Italienisch) ein, der in jedem Kraftwerk installiert werden muss, welcher an das italienische Mittelspannungsnetz angeschlossen ist und eine Nennleistung von mindestens 100 kW hat.

Neue und bestehende Energieerzeugungsanlagen

Die Installation eines CCI mit aktivierter PF2-Wirkleistungsbegrenzungsfunktion bezieht sich auf alle Energieerzeugungsanlagen – sowohl bestehende als auch neue. Bestehende und neue Energieerzeugungsanlagen werden in der Entschließung 385/2025/R/eel der italienischen Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt (ARERA) wie folgt definiert:

  • ≥ 1 MW bestehende Energieerzeugungsanlagen: Inbetriebnahme bis zum 28. Februar 2026
  • ≥ 500 kW und < 1 MW bestehende Energieerzeugungsanlagen: Inbetriebnahme bis zum 28. Februar 2027
  • ≥ 100 kW und < 500 kW bestehende Energieerzeugungsanlagen: Inbetriebnahme bis zum 31. März 2027
  • Neue Kraftwerke: alle anderen als die zuvor genannten

Finanzielle Prämie und Einhaltung der Verordnungen   

Für bestehende Anlagen erhält der Anlagenbetreiber einen finanziellen Bonus, welcher davon abhängt, wann die Anlage die Vorschriften erfüllt. Um die Einhaltung der Verordnung nachzuweisen, muss eine Mitteilung an den Verteiler gesendet werden. 

Für bestehende Anlagen mit einer Nennleistung von ≥500 kW und <1 MW:

  • 10.000 €, wenn die Anpassungsmitteilung bis zum 28. Februar 2026 gesendet wird
  • 7.500 €, wenn die Anpassungsmitteilung zwischen dem 1. März 2026 und dem 30. Juni 2026 gesendet wird
  • 5.000 €, wenn die Anpassungsmitteilung zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Oktober 2026 gesendet wird
  • 2.500 €, wenn die Anpassungsmitteilung zwischen dem 1. November 2026 und dem 28. Februar 2026 gesendet wird

Für bestehende Anlagen mit einer Nennleistung von ≥100 kW und <500 kW

  • 7.500 €, wenn die Anpassungsmitteilung bis zum 31. März 2026 versandt wird
  • 5.625 €, wenn die Anpassungsmitteilung zwischen dem 1. April 2026 und dem 31. Juli 2026 versandt wird
  • 3.750 €, wenn die Anpassungsmitteilung zwischen dem 1. August 2026 und dem 30. November 2026 versandt wird
  • 1.875 €, wenn die Anpassungsmitteilung zwischen dem 1. Dezember 2026 und dem 31. März 2027 versandt wird 

Nach der Mitteilung, dass die Anlage der Norm CEI 0-16 entspricht, führt der Verteiler innerhalb von zwei Monaten Fernprüfungen oder Stichprobenkontrollen durch, um zu überprüfen, ob die Anlage konform ist.

Im Falle eines negativen Ergebnisses aus Gründen, die nicht dem Verteilerunternehmen zuzuschreiben sind, benachrichtigt das Verteilerunternehmen den Anlagenbesitzer, listet die erforderlichen Korrekturmaßnahmen auf und setzt eine Frist von mindestens zwei Monaten für deren Umsetzung.