Photovoltaik: Was Betreiber über die neue Parkreglerpflicht wissen müssen

Am 1. Dezember* treten in Italien neue Regeln für den Anschluss für Stromerzeuger an das Mittelspannungsnetz in Kraft. Dies betrifft alle Photovoltaikanlagen, die größer als 1 MW sind. Bei diesen Photovoltaikanlagen muss ein normgerechter Parkregler installiert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie dabei als Betreiber beachten müssen und welche Anforderungen über das Einspeisemanagement hinaus an einen Parkregler gestellt werden. Zudem erhalten Sie einen Einblick, wie Hersteller ihre Parkregler an die Norm anpassen von Produktmanager Christoph Fröhlich, der diesen Prozess bei dem deutschen Hersteller meteocontrol leitet. 

Worum geht es bei der neuen Pflicht? 

Parkregler regeln und überwachen die Netzeinspeisung erneuerbarer Energien, und tragen dadurch zur Stabilität des Stromnetzes bei. Parkregler können entweder Befehle vom Netzbetreiber empfangen und umsetzen oder autonom in Abhängigkeit von lokalen Netzparameter die Einspeisung von Wirk- und Blindleistung regeln. Falls das Netz einmal überlastet sein sollte, kann die Einspeiseleistung notfalls begrenzt werden. Die Festlegung eines dafür notwendigen Netzkodexes mit Netzanschlussbestimmungen hatte die Europäische Union 2016 bereits verordnet (2016/631). Die EU-Verordnung wird nach und nach länderweise umgesetzt. 

Die italienische Norm stellt hohe Anforderungen

Wie die Anpassung von Parkreglern an neue Normen abläuft weiß Christoph Fröhlich von meteocontrol aus erster Hand. In Italien ist der deutsche Hersteller von PV-Überwachungs- und Regelungssystemen seit 2011 mit seiner Mailänder Tochtergesellschaft präsent. Der Produktmanager erklärt: „Wir arbeiten für unsere italienischen Kunden gerade mit Hochdruck an der Normkonformität unseres Parkreglers blue’Log XC. Für Deutschland ist er bereits seit 2019 gemäß VDE-AR-N 4110 und 4120 zertifiziert, wo die Anforderungen ebenfalls hoch sind.”

Die aktualisierte italienische Norm CEI 0-16 vom italienischen Elektrotechnikkomitee definiert auf 666 Seiten zusammen mit dem ARERA Beschluss 540/2021* die Anforderungen und Verantwortlichkeiten für den Anschluss von Energieerzeugern an das Mittelspannungsnetz. Die Zertifizierung in Italien ist herausfordernd: „Das deutsche Zertifikat lässt sich nicht 1:1 für Italien wiederholen. Man geht nicht zur Zertifizierungsstelle und lässt sich das Dokument einfach für ein anderes Land ausstellen. Die Anforderungen sind ganz unterschiedlich.”, so Fröhlich. In vielen Ländern gebe es nur allgemeine Anforderungen an Erzeugungsanlagen. In Italien hingegen widmet sich ein ganzer Norm-Anhang dem Parkregler. Dies erfordere umfangreichere Softwareanpassungen. 

So werden Regelparameter nicht nur lokal im Parkregler konfiguriert, sondern müssen aus der Ferne durch den Netzbetreiber über das IEC 61850 Protokoll vorgegeben werden können. Außerdem lege die italienische Norm sehr großen Wert auf Cybersicherheit. Zur Erfüllung dieser benötigt es zum einen zertifizierte Produktentwicklungsprozesse im Unternehmen (IEC 62443-4-1) und zum anderen umfangreiche Hardware- und Softwarefunktionen am Produkt selbst (IEC 62443-4-2).  Zudem muss zur Authentifizierung ein kryptographisches Modul vorhanden sein, damit im Parkregler kryptographische Schlüssel abgelegt werden können. Entsprechend viel müssen alle Hersteller in die Entwicklung der Hard- und Software investieren. 

Um konform zu sein, müssen verschiedene Zertifikate vorliegen. Durch akkreditierte Institute getestet werden müssen die elektromagnetische Verträglichkeit und die geforderten Regelungsfunktionen. Als Nachweis müssen die Testberichte vom Hersteller 20 Jahre lang aufbewahrt werden. Auf diesen Grundlagen formulieren die Parkregler-Hersteller dann eine Art Eigenerklärung "Herstellererklärung", mit der sie bestätigen, dass sie konform zu der CEI 0-16 Norm sind. meteocontrol selbst ist bereits mit Kunden in Kontakt und plant die Auslieferung einer normkonformen Komplettlösung und Services im Frühjahr.

Das müssen PV-Betreiber beachten

Die neuen italienischen Netzanschlussbedingungen sind in der aktualisierten Norm CEI 0-16 festgelegt worden. Hierzu haben Sie vielleicht schon Post von Ihrem Netzbetreiber erhalten: Alle Stromerzeugungsanlagen ab 1 MW müssen einen normgerechten Parkregler verbauen. Unterschieden wird dabei zwischen Bestandsanlagen (in Betrieb genommen bis 30.11.2022*) und Neuanlagen, die nach dem 1. Dezember* in Betrieb genommen werden. Bei Altanlagen reicht es aus, wenn der Parkregler bis zum 31.1.2024 nachgerüstet wird. Bei der Planung von Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Dezember muss der Parkregler von Anfang an berücksichtigt werden.

Der Einbau bzw. die Nachrüstung mit Parkreglern wird finanziell belohnt. Bei einer Meldung des Einbaus zwischen dem 1.12.22 bis 31.3.23 gibt es 10.000 Euro, bis 30.6.23 sind es 7.500 Euro und bis 30.9.23 immerhin noch 5.000 Euro. Wer es erst bis zum 31.1.24 schafft, erhält 2.500 Euro*. 

Sobald ein konformer Parkregler installiert worden ist, sollte dies dem Netzbetreiber mithilfe eines Musterformulars gemeldet werden. Denn die Höhe des Zuschusses hängt von dem Eingangsdatum dieser Erklärung an den Netzbetreiber ab. Dieser hat dann zwei Monate Zeit die Konformität Ihrer Anlage zu prüfen und antwortet abschließend schriftlich. 

Mit der erfreulichen Ausbaudynamik erneuerbarer Energien steigt der Handlungsbedarf, um das Stromnetz stabil zu halten. Deshalb sind klare Normen und auch hohe Anforderungen an Einspeisemanagement und Cybersecurity wichtig. Christoph Fröhlich nimmt an: "Die zukunftsweisende Norm ist nicht nur für Italien relevant. Wir gehen davon aus, dass ähnliche Bestandteile der Norm in den nächsten Jahren in weiteren Ländern gefordert werden."

In Italien hat sich der Ausbau der Photovoltaik in den ersten drei Quartalen dieses Jahres gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht. Zurückgeführt wird dieser Aufwärtstrend insbesondere auf vereinfachte Genehmigungsverfahren.

*Die ARERA-Verordnung 540/2021/R/eel wurde durch die am 27. Dezember 2022 veröffentlichte Verordnung 730/2022/R/eel aktualisiert. Mit der neuen Verordnung wurden die Termine für neue und bestehende Stromerzeugungsanlagen wie folgt verschoben:

  • bestehende Stromerzeugungsanlagen: Inbetriebnahme bis zum 31. März 2023
  • neue Stromerzeugungsanlagen: Inbetriebnahme nach dem 1. April 2023

Außerdem wurde das Datum für den Erhalt des finanziellen Bonus angepasst:

  • 10.000 €, wenn der Anpassungsbescheid bis zum 31. Juli 2023 übermittelt wird
  • 7.500 €, wenn der Anpassungsbescheid zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. Oktober 2023 übermittelt wird
  • 5.000 €, wenn der Anpassungsbescheid zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 übermittelt wird
  • 2.500 €, wenn der Anpassungsbescheid zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 31. Mai 2024 übermittelt wird

 

>> Erfahren Sie mehr über die italienische Norm CEI 0-16 und die Lösung von meteocontrol